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Regelung Unterrichtsausfall

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Regelung bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall der Lehrpersonen

 

Grundsätzlich gilt:

Die Kinder werden nie ohne Vorankündigung nach Hause geschickt.

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Kindergarten

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  • Bei Krankheit informiert die Lehrperson die Eltern so früh wie möglich via School APP, dass sie nicht unterrichten kann.
    Sind Sie als Eltern am ersten Tag NICHT auf die Betreuung durch die Schule angewiesen, teilen Sie dies der Lehrperson mit der School App mit. (Abmeldegrund: Krankheit der Lehrperson).

  • Die anderen Kinder werden in der Parallelklasse betreut.

  • Am zweiten Tag kommen alle Kinder wieder in den Kindergarten und werden durch eine Stellvertretung unterrichtet.

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Primarschule 

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  • Bei Krankheit informiert die Lehrperson die Eltern so früh wie möglich via School APP, dass sie nicht unterrichten kann.

  • Die SuS kommen am ersten Tag gemäss Stundenplan in die Schule und werden von Assistenzen, Fachlehrpersonen oder Lehrpersonen betreut.

  • Ab dem zweiten Tag werden die SuS wenn möglich durch eine Stellvertretung unterrichtet.
     

Bei Unklarheiten melden Sie sich bitte per Telefon oder per Mail bei der Schulleitung oder bei der Schulverwaltung.

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Regelung bei Krankmeldung / Unterrichtsausfall von Kindern

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Kann Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen, informieren Sie bitte via School APP (neue Absenz) am Morgen bis spätestens 8.00 Uhr und am Nachmittag spätestens bis 13.00 Uhr die Klassenlehrperson Ihres Kindes.

Schulverwaltung

Dorfstrasse 8a

5632 Buttwil

Schule Buttwil

Zmitzt im Aargauer

Freiamt uf 650 m.ü.M

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